Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 16.07.2020 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 2. Antrag A1 Satzungsänderung (Kreisvorstand) |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.03.2020, 13:24 |
A1.12: Frauen- und TINO-Statut
Antragstext
Frauen- und TINO-Statut
(1) Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Trans*-, Inter- und nicht-
binären Personen (TINO) in der Politik ist ein politisches Ziel von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Leipzig. Von dem Begriff „Frauen“ und dem Kürzel „TINO“ werden
alle erfasst, die sich selbst so definieren.
(2) Die Mindestquotierung von Ämtern und Mandaten ist ein entscheidendes Mittel
zur politischen Gleichberechtigung. Alle durch den Stadtverband Leipzig, seine
Arbeitsgemeinschaften oder Stadtteilgruppen zu wählenden Sprecher*innen,
Gremien, Kandidat*innen und Delegiertengruppen sind mindestens hälftig mit
Frauen und TINO-Personen zu besetzen, wobei diesen bei Listenwahlen bzw.
Wahlvorschlägen die ungeraden Plätze vorbehalten sind (Mindestquotierung). Die
Wahlverfahren sind so zu gestalten, dass getrennt nach Plätzen für Frauen und
TINO-Personen einerseits und Plätzen für alle Bewerber*innen (offene Plätze)
gewählt wird. Reine Frauen- und TINO-Listen und -Gremien sind möglich. Ausnahmen
hiervon bzgl. der Listenaufstellung zur Stadtratswahl und den Wahlen zur
Aufstellung von Wahlkreisbewerber*innen zu Bundes- und Landtagswahlen regelt die
Wahlordnung.
(3) Sollte bei den Wahlen der Sprecher*innen, Gremien, Kandidat*innen und
Delegiertengruppen keine Frau oder TINO-Person auf einen quotierten Platz
kandidieren oder gewählt werden, bleibt dieser Platz unbesetzt und die offenen
Plätze werden nur so weit mit Männern besetzt, dass die Mindestquotierung
bestehen bleibt.
(4) Bei Mitgliederversammlungen des Stadtverbands wird die Versammlungsleitung
mindestens zur Hälfte von Frauen und TINO-Personen besetzt. Das Recht von Frauen
und TINO-Personen auf mindestens die Hälfte der Redezeit ist zu gewährleisten,
dazu werden getrennte Redelisten für Frauen und TINO-Personen und offene
Redelisten geführt, mindestens jeder zweite Redebeitrag ist Frauen und TINO-
Personen vorbehalten. Ist die Redeliste der Frauen und TINO-Personen erschöpft,
kann von der Versammlungsleitung diese Regelung mit Ankündigung an die
Versammlung aufgehoben werden. Dagegen können die Mitglieder der Versammlung
mittels Geschäftsordnungsantrag widersprechen.
(5) Auf einer Mitgliederversammlung kann mindestens eine stimmberechtigte Frau
oder TINO-Person ein Frauen-TINO-Forum mit einer Dauer von höchstens 30 Minuten
mittels Geschäftsordnungsantrag beantragen. Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
angenommen, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Frauen und TINO-Personen
diesem zustimmt. Alle übrigen Mitglieder haben für die Dauer des Forums die
Mitgliederversammlung zu verlassen. AUßerdem kann die einfache Mehrheit der
anwesenden Frauen und TINO-Personen einen Frauen-TINO-Beschluss in folgenden
Situationen fassen:
- 1. vor einer regulären Abstimmung. Die einfache Mehrheit der Frauen und
TINO-Personen einer Mitgliederversammlung hat ein Beschlussrecht mit
aufschiebender Wirkung. Ein von den Frauen und TINO-Personen abgelehnter
Antrag kann erst auf der nächsten Mitgliederversammlung erneut eingebracht
werden. Dieses Beschlussrecht kann für einen Antrag nur einmal
wahrgenommen werden.
- 2. Bei der Aufstellung von Wahllisten kann mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Frauen und TINO-Personen die Mindestquotierung aufgehoben
werden. Zusätzlich können Frauen- und TINO-Plätze füralle Bewerber*innen
freigegeben werden.
- 3. In der Situation, in der sich keine Frau oder TINO-Person für das Amt
der Sprecher*in bewirbt und der quotierte Platz damit frei bleibt, kann
das Frauen-TINO-Forum mittels Geschäftsordnungsantrageinberufen werden und
anschließend mit einfacher Mehrheit entscheiden, ob der offene Platz mit
einer männlichen Person besetzt werden darf.
Kommentare